Elternverein Wichtrach FamiliePlus, 3114 Wichtrach [email protected]

Statuten

Statuten Elternverein FamiliePlus
Die Statuten können hier als PDF heruntergeladen werden.

(Ausgabe 2. April 2019)

Art. 1. Name

Unter der Bezeichnung Elternverein FamiliePlus besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 – 79 ZGB, mit Sitz in Wichtrach. Er ist politisch und konfessionell neutral.

Art. 2.  

Der Verein setzt sich zum Ziel:

  • Organisation von Freizeitangeboten und Kursen für Eltern, Familien und Kinder
  • Organisation von familienexternen Betreuungsangeboten
  • Interessen von Eltern und ihren Kindern wahren
  • Förderung und Pflege von gegenseitiger Anerkennung, Toleranz und Solidarität
  • Fördern des Kontakts zwischen Menschen, die sich für die Anliegen von Müttern, Vätern und Kindern interessieren
  • Öffentlichkeitsarbeit

Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.

Art. 3. Vereinsstruktur

Der Verein besteht aus Gruppen. Jede Gruppe wird von einem Vorstand geleitet und ist finanziell selbst tragend. Dem Verein gehören folgende Gruppen an:

  • Kinder
  • Jugend
  • Eltern

Gruppen können auf Antrag des Vereinsvorstandes durch Beschluss der Mitgliederversammlung gebildet oder aufgelöst werden.

Art. 4. Mitgliedschaft

Der Verein setzt sich zusammen aus Aktivmitgliedern und Gönnermitgliedern. Aktiv- oder Gönnermitglieder können werden:

  • Alle am Elternverein interessierten Einzelpersonen oder Familien
  • Institutionen, die ein Interesse am Elternverein haben

Sämtliche Aktivmitglieder sind an der Mitgliederversammlung wahl- und antragsberechtigt. Gönnermitglieder haben ein Antragsrecht.

Über die Aufnahme von Mitgliedern beschliesst der Vorstand. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit möglich und muss dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden. Für das angebrochene Jahr ist jedoch der volle Jahres-Mitgliederbeitrag zu bezahlen.

Ein Mitglied kann auf Antrag des Vorstandes durch Beschluss der Mitgliederversammlung ohne Angabe von Gründen ausgeschlossen werden.

In Härtefällen kann der Vorstand auf Antrag den Mitgliederbeitrag reduzieren oder erlassen.

Art. 5. Mittel

Die Einnahmequellen des Vereins sind:

  • Beiträge von Aktiv- und Gönnermitgliedern
  • Spenden, Zuwendungen
  • Subventionen
  • Erträge aus Vereinsvermögen
  • Erlöse aus Aktivitäten

Die Beiträge der Aktivmitglieder sowie die Mindestbeiträge der Gönnermitglieder werden alljährlich durch die Mitgliederversammlung festgelegt.

Gönnermitglieder bezahlen einen jährlichen Beitrag, der mindestens demjenigen der Aktivmitglieder entspricht.

Art. 6. Organisation

Die Organe des Vereins sind:

  • Die Mitgliederversammlung
  • Der Vorstand
  • Die Kontrollstelle

Die Organe des Vereins sind ehrenamtlich tätig und haben grundsätzlich nur Anspruch auf Entschädigung ihrer effektiven Spesen und Barauslagen.

Art. 7. Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung tritt jährlich mindestens einmal zusammen. Die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung können der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder unter Angabe des Zwecks verlangen.

Pro Mitgliederbeitrag kann eine Stimme abgegeben werden.

Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich, mindestens drei Wochen vor dem Termin und unter Angabe der Traktanden.

Es wird ein Protokoll geführt. Weitere Einzelheiten über die Durchführung der Mitgliederversammlung bestimmt eine Geschäftsordnung, die der Vorstand erlässt.

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Vereinsmitglieder beschlussfähig. Sie fasst ihre Beschlüsse mit einfachem Mehr der anwesenden Stimmberechtigten. Bei Stimmgleichheit gibt der/die Präsident/in den Stichentscheid.

Art. 8. Aufgaben

Der Mitgliederversammlung obliegen folgende Geschäfte:

  • sie entscheidet über die Tätigkeit des Vorstandes
  • sie wählt den Vorstand, den Präsidenten und die Kontrollstelle
  • sie genehmigt den Jahresbericht und das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung
  • sie nimmt die Jahresrechnung nach Bekanntgabe des Revisionsberichtes ab und entlastet die Organe des Vereins
  • sie entscheidet über Statutenänderungen
  • sie entscheidet über die vom Vorstand oder von den Mitgliedern unterbreiteten Anträge
  • sie legt die jährlichen Mitgliederbeiträge fest
  • sie entscheidet mit Zweidrittelmehrheit über Ausschlüsse von Mitgliedern
  • sie entscheidet über eine Vereinsauflösung

Art. 9. Vorstand

Der Vorstand besorgt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein gegen aussen. Er ist befugt, die dringenden, laufenden Geschäfte an das Präsidium zu delegieren. Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre. Die Wiederwahl ist möglich.

Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

  • Präsident/-in
  • Kassier/-in
  • Sekretariat
  • Je ein Vertreter der Gruppen

Die Aufgaben des Vorstandes werden in der Geschäftsordnung geregelt. Die Geschäftsordnung bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Statuten.

Art. 10. Kontrollstelle

Die Kontrollstelle besteht aus zwei Revisoren. Sie prüft die Jahresrechnung und führt jährlich mindestens eine Revision durch. Sie erstattet dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung schriftlichen Bericht. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.

Das Geschäftsjahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli.

Art. 11. Haftung

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet das Vereinsvermögen. Die Haftung der Mitglieder ist beschränkt auf den Jahresbeitrag.

Art. 12. Auflösung

Die Auflösung des Vereins kann durch den Beschluss einer ausserordentlichen, zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung und mit einem Stimmenmehr von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

Das Vereinsvermögen ist in erster Priorität den weiterarbeitenden Gruppen aus dem Verein und in zweiter Priorität einem gemeinnützigen Zweck zu übergeben. Die Verteilung unter die Mitglieder ist ausgeschlossen.

Art. 13. Gemeinnützigkeit

Der Verein ist gemeinnützig.

Diese Statuten treten mit ihrer Genehmigung durch die Gründungs-versammlung in Kraft.
Das nachfolgende Organigramm ist Bestandteil dieser Statuten.

Wichtrach, den 2. April 2019

Der Präsident:

Lorenz Schmid

Die Sekretärin:

Andrea Aebischer